Zuger Anerkennungspreis
Das Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens vom 25. März 1965 (BGS 421.1) schreibt vor, Personen oder Institutionen, welche sich um das kulturelle Leben des Kantons Zug besonders verdient gemacht haben, auszuzeichnen.
Ungefähr alle drei Jahre wird gestützt darauf ein Anerkennungspreis ausgerichtet.
