Unterstützungsgesuche
Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung des Kunstschaffens aller Sparten im Kanton Zug (gültig ab 1.1.2007):
Einmalige Beiträge | Es können finanzielle Zuschüsse an kulturelle oder wissenschaftliche Veranstaltungen und Projekte aller Sparten gewährt werden.
Defizitgarantien | Statt eines einmaligen Beitrages kann eine Defizitgarantie gesprochen werden, wenn die Durchführung eines Anlasses ungewiss ist oder die Möglichkeit besteht, dass dieser kostendeckend abschliesst. Defizitgarantien werden nach Vorliegen der Abrechnung innert Halbjahresfrist ausbezahlt.
Jahresbeiträge | Ein Jahresbeitrag ist eine jährlich wiederkehrende finanzielle Unterstützung, die dazu bestimmt ist, ständige kulturelle oder wissenschaftliche Aktivitäten einer Institution/eines Vereins zu unterstützen.
Filmförderung Filmprojekte werden durch die Innerschweizer Filmfachgruppe (IFFG) vorbehandelt. Mehr dazu unter: www.kultur.lu.ch/index/film.htm
