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Zuger Werkjahr (alle Sparten)

Die Kulturkommission des Kantons Zug schreibt unter dem Titel 'Zuger Werkjahr' einen Werkjahresbeitrag von CHF 50'000.- an eine Zuger Künstlerin bzw. an einen Zuger Künstler (alle Sparten) aus, die oder der eine herausragende künstlerische Leistung erbracht und ein überzeugendes Projekt vorzuweisen hat.

Voraussetzungen
- Mindestalter 30 Jahre 
- Seit mindestens drei Jahren Wohnsitz (gemäss Art. 23 ff. ZGB) im Kanton Zug oder  
  zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 10 Jahre Wohnsitz im Kanton Zug 
- herausragende künstlerische Leistung 
- überzeugendes Projekt 
- Das Schaffen der Person muss über die kantonale Rezeption hinaus nationale
  Ausstrahlung aufweisen. 
- Gleichzeitige Bewerbung um das Zuger Werkjahr und um einen Förderbeitrag ist
  nicht möglich.

Die Preisübergabefeier findet am 3. November 2011 um 19.00 Uhr in Zug statt.

Anmeldeschluss: Dienstag, 31. Mai 2011 (Eintreffen der Bewerbung). Es ist keine Anmeldung mehr möglich.

Untenstehend finden Sie die Teilnahmebedingungen sowie die aktuelle Einladung zur Preisübergabefeier des Werkjahrs und der Förderbeiträge.