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Förderbeiträge (alle Sparten exkl. Literatur)

An Zuger Künstlerinnen und Künstler aller Sparten (exkl. Literatur*) vergibt die Kulturkommission des Kantons Zug jedes Jahr Förderbeiträge. Es werden Weiterbildung, konkrete Projekte oder das freie künstlerische Schaffen unterstützt. Weiterbildungsbeiträge setzen eine abge-schlossene künstlerische Grundausbildung voraus. Es steht jährlich eine Summe von total Fr. 120'000.-- zur Verfügung.

Voraussetzungen:

- Höchstalter 40 Jahre
- Seit mindestens drei Jahren Wohnsitz (gemäss Art. 23 ff. ZGB) im Kanton
  Zug oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 10 Jahre Wohnsitz im Kanton Zug 
- Die Beiträge können höchstens dreimal gewährt werden.
- Gleichzeitige Bewerbung um das Zuger Werkjahr und um einen Förderbeitrag ist
  nicht möglich.

Die Preisübergabe findet am 3. November um 19.00 Uhr in Zug statt.

Anmeldeschluss: Dienstag, 31. Mai 2011 (Eintreffen der Bewerbung). Es ist keine Anmeldung mehr möglich.

Untenstehend finden Sie die Teilnahmebedingungen sowie die aktuelle Einladung zur Preisübergabefeier des Werkjahrs und der Förderbeiträge.