Leistungsvereinbarung
Das Schulgesetz bestimmt, dass der Gemeinderat als oberste gemeindliche Schulbehörde die strategische Steuerung und Aufsicht der Schule wahrnimmt (Schulgesetz § 60 Abs. 1).
Die Leistungsvereinbarung ist das zentrale Instrument der strategischen Führung der gemeindlichen Schule. Der Gemeinderat trifft mit der Schulleitung eine längerfristig ausgerichtete Leistungsvereinbarung und überprüft deren Erfüllung.
