2. Richtlinien IS
Wenn es um Sonderschulung ging, war bis vor einigen Jahren nur eine Tagesschul- oder Internatslösung möglich. Seit rund zehn Jahren steht für Kinder mit einer geistigen Behinderung die integrative Sonderschulung zur Verfügung. Waren es zu Beginn vereinzelte Kinder, so sind es in Zwischenzeit über 40 Kinder mit einer geistigen Behinderung, welche im Rahmen der integrativen Sonderschulung den Unterricht in einer Regelklasse der gemeindlichen Schule besuchen.
Auch Kinder und Jugendliche mit Hör-, Seh- oder Körperbehinderungen werden seit Jahren nach Möglichkeit integrativ geschult. Für Kinder und Jugendliche mit einer schweren Sprachstörung oder einer schweren Verhaltensauffälligkeit stand die integrative Sonderschulung bisher nicht zur Verfügung.
Mit den Richtlinien IS, die vor wenigen Tagen erschienen und den gemeindlichen Schulen und den Sonderschulen zugestellt worden sind, konnte ein wichtiges Etappenziel in der Umsetzung des Konzepts Sonderpädagogik KOSO erreicht worden. Im Hinblick auf das kommende Schuljahr sind damit die Voraussetzungen geschaffen, integrative Sonderschulung in allen Behinderungsbereichen umzusetzen. Konkret bedeutet dies: Wenn bei einem Kind auf das kommende Schuljahr eine Sonderschu-lung Thema ist, ist - bei allen Behinderungsbereichen - im Rahmen der Gesamtbeurteilung zu klären, ob eine integrative oder eine separative Sonderschulung die geeignetere Massnahme ist.
Eine weitere Neuerung wird mit den Richtlinien IS erreicht, wenn ein Kind in der Sonderschule so grosse Fortschritte gemacht hat, dass es keine Sonderschulung mehr benötigt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Rückgliederung in die gemeindliche Schule ohne zusätzlichen Support oft scheiterte. Neu steht einem Kind, das nach einer separativen Sonderschulung in die Regelklasse zurückkehrt, während eines Jahres eine gewisse Unterstützung durch die Sonderschule zu.
