Häufige Fragen zum SPD
Warum kommt man zu uns?
Die Anmeldungsgründe reichen von Schulung- und Erziehungsfragen über Verhaltensprobleme und Leistungsschwierigkeiten von Kindern und Jugendlichen bis zu Konflikten in Familie und Schule.
Wer kann unsere Dienstleistung beanspruchen?
Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schule (obligatorischer Kindergarten und 1.-9. Schuljahr) mit Wohnsitz im Kanton Zug.
Lehr- und Fachpersonen, die Erziehungsberechtigten, sowie Mitglieder der Schulbehörde.
Familien / Private
Eltern wenden sich direkt an uns, wenn sich Fragen zur Erziehung oder Fragen zur familiären Situation stellen.
Kindergarten und Schule
Bei Fragen, die mit Massnahmen vor Ort (ohne weitreichende Konsequenzen für das betreffende Kind) gelöst werden können, ist keine Abklärung nötig. Der SPD kann zur Beratung aber beigezogen werden.
Bei folgenden Fragestellungen ist der SPD zwingend einzubeziehen:
- überdauernde heilpädagogische Förderung, bzw. generellen Lernzielanpassungen in mehreren Bereichen
- Schulung in einer Kleinklasse für besondere Förderung resp. in eine Werkklasse
- Sonderschulung (schulische Indikation)
Wie melden Sie sich an?
Die Anmeldung erfolgt durch die Lehrperson via Rektorat. Eltern können sich direkt an den SPD wenden.
Wichtig: Bitte senden Sie uns die Anmeldung aus Datenschutzgründen nicht per E-Mail oder Fax.
Wer berät Sie?
Beim Schulpsychologischen Dienst werden Sie von Kinder- und Jugendpsychologinnen
und -psychologen mit anerkannter Fachausbildung beraten. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstehen dem Amtsgeheimnis. In der Regel sind die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen für bestimmte Gemeinden zuständig