Schulleitung
Die Schulleitung in der Gemeinde setzt sich aus der Rektorin bzw. dem Rektor sowie den Schulhausleiterinnen und -leitern zusammen. Sie ist für die personelle, pädagogische, organsatorische sowie administrative Führung der Schule (operative Führung) verantwortlich. Darunter fallen insbesondere folgende Aufgaben: Sie stellt die Informationen inner- und ausserhalb der Schule sicher; sie arbeitet mit Elternorganisationen zusammen; sie wirkt bei den Zielsetzungen und Inhalten der Lehrerweiterbildung mit.
Die Rektorin bzw. der Rektor steht der Schulleitung vor. Sie oder er ist für die operative Führung verantwortlich und hat insbesondere folgende Aufgaben: Erfüllung der vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben, die Umsetzung des Qualitätsentwicklungskonzeptes, die Durchführung der internen Evaluation der Schule und die Festlegung von Qualitätsmassnahmen; Beratung der Schulpräsidentin bzw. des Schulpräsidenten und der Schulkommission; Entscheide über die Promovierung auf der Primarstufe, die Niveauwechsel sowie den Wechsel der Schulart auf der Sekundarstufe I; Beurteilung der Schulhausleiterinnen und -leitern; Bewilligung von Gesuchen für die Intensivweiterbildung.
Die Schulhausleiterinnen und -leiter stehen einer Schuleinheit vor. In ihrem Zuständigkeitsbereich sind sie für die Beurteilung und Weiterentwicklung der Unterrichts- und Schulqualität verantwortlich. Sie oder er beurteilt die Auftragserfüllung der ihnen zugeteilten Lehrpersonen.
