Gemeinderat
Die oberste Schulbehörde einer Gemeinde ist der Gemeinderat. Er nimmt die Steuerung und Aufsicht der Schule wahr (strategische Führung).
Er hat insbesondere folgende Aufgaben: er genehmigt die Schul- und Leistungsstruktur; er trifft eine Leistungsvereinbarung mit der Schulleitung und überprüft deren Erfüllung; er wählt die Rektorin bzw. den Rektor und bestimmt die Zuständigkeit der Anstellung von Prorektorinnen bzw. Prorektoren, Schulhausleiterinnen bzw. Schulhausleitern sowie von Lehrpersonen.
