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Schulaufsicht

Zu den Aufgaben der Schulaufsicht gehören die Überprüfung der Einhaltung kantonaler Vorgaben und gesetzlicher Bestimmungen im Bereich der obligatorischen Schulzeit, die Sicherstellung von vergleichbaren Schulbedingungen und Leistungsanforderungen innerhalb des Kantons, die Beratung von Schulleitungen und Behörden, die Überwachung von Schulversuchen, die Bearbeitung von Gesuchen, die Prüfung von Anträgen für die Errichtung neuer Privatschulen, die Durchführung des Übertrittsverfahrens Primarstufe - Sekundarstufe I.

Sie ist Kontaktstelle für Einschulungsfragen und Übertritte von ausserkantonalen oder ausländischen Kindern sowie für Informationen über das Zuger Bildungssystem (z.B. Firmenanfragen).

Ausserdem werden in der Abteilung Schulaufsicht die Finanzierungsentscheide für Sonderschulungen im Bereich der Besonderen Förderung gefällt und bearbeitet sowie die entsprechenden Leistungsvereinbarungen erarbeitet und kontrolliert.



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