Amt für gemeindliche Schulen
Wir planen und koordinieren mit den gemeindlichen Schulen die Qualitätsentwicklung im Schulwesen und bearbeiten die damit verbundenen Fragen. Zusammen mit anderen kantonalen Stellen sind wir für die obligatorische Schulzeit zuständig.
Des Weiteren bewilligen wir Schulversuche, führen kantonale Schulentwicklungsprojekte, sind zuständig für die fachliche Aussensicht der Schulen (externe Evaluation) und erstatten dem Bildungsrat regelmässig Bericht.
Auch die Unterstützung und Beratung der gemeindlichen Schulbehörden und Schulen gehört zu unserem Aufgabengebiet. Wir beschliessen für die obligatorische Schulzeit die Lehrmittel und die dazugehörigen Unterrichtshilfen.
Für Lehrpersonen, die nicht über ein von der EDK anerkanntes Diplom verfügen, erteilen wir Lehrbewilligungen.
Ebenfalls prüfen wir die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen.
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