3 Häufig gestellte Fragen
Wie gross ist der Aufwand für die einzelne Schule?
Für die Mitarbeitenden einer Schule besteht der zeitliche Aufwand im Ausfüllen eines Fragebogens, in der Teilnahme an je einer Informations- und Rückmeldeveranstaltung sowie den Gruppeninterviews. Die Leitungspersonen setzen zusätzliche Zeit ein für Vorbereitungs- Organisations- und Entwicklungsarbeit (Erstellen des Schulportfolios, Einteilen und Aufbieten der Interviewteilnehmenden, Evaluationsbericht analysieren, Massnahmen ableiten usw.).
Weshalb erhalten die Lehrpersonen nach dem Unterrichtsbesuch kein ausführliches Feedback?
Die Externe Schulevaluation beurteilt das System Schule. Die Beurteilungen methodisch - didaktischer Kompetenzen einzelner Lehrpersonen gehört nicht in den Aufgabenbereich der externen Schulevaluation. Die Personalführung und die Personalbeurteilung obliegt neu der Schulleitung bzw. den Schulhausleiterinnen und Schulhausleitern. In den Schulbesuchen wird in Ergänzung der schriftlichen Vorbefragungen die Unterrichtsqualität und das Unterrichtsklima beobachtet.
Nur wenn gravierende Mängel, z. B. Offizialdelikte, festgestellt werden, wird die Schulhausleiterin, der Schulhausleiter informiert.
Wer erhält Einblick in die Evaluationsergebnisse?
Die Evaluationsergebnisse werden der Schulleitung und den Lehrpersonen in einer mündlichen Rückmeldeveranstaltungen präsentiert. Der schriftliche Bericht geht an das Präsidium der Schulkommission, die Schulleitung und an das Kollegium. Da die Datenhoheit bei der Schule liegt, entscheidet sie, wann und in welcher Form Ergebnisse des Berichts öffentlich gemacht werden.
Wie wird die Anonymität der schriftlichen Befragung gesichert?
Die schriftlichen Befragungen der Lehrpersonen, der Schüler und Schülerinnen sowie der Eltern sind grundsätzlich anonym. Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler füllen die Fragebogen online aus, was Rückschlüsse auf einzelne Personen verunmöglicht. Die Eltern können online oder in Form eines Papierfragebogens an der Befragung teilnehmen. Sie erhalten den Code und die Webadresse für die Onlinebefragung sowie den Fragebogen in einem verschlossenen Couvert durch ihre Kinder. Mittels beigelegtem frankierten Antwortcouvert senden die Eltern den Fragebogen direkt an die Externe Evaluation zurück. Hier werden die Daten erfasst und anschliessend werden die Originalfragebogen datenschutzgerecht vernichtet.
Woran wird die Schulqualität gemessen?
Die Qualität der Schulen wird an so genannten Qualitätsansprüchen gemessen. Die Qualitätsansprüche beschreiben den Anspruch, welcher an die Qualität einer Schule gestellt wird. Z.B. heisst es: „Die Lehrpersonen schaffen ein lern- und leistungsförderliches Klassenklima“ oder „Die Schule stellt die Entwicklung verbindlicher Regeln und die Einhaltung von angemessenem Verhalten sicher“. Die Evaluatorinnen und Evaluatoren untersuchen anhand von Indikatoren wie und in welchem Masse diese Qualitätsansprüche an einer Schule erfüllt sind.
Gibt es eine Rangliste der besten und schlechtesten Schulen?
Die beurteilten Schulen erhalten eine Rückmeldung in Form eines Berichtes. Die Beurteilung wird in differenzierter Sprache abgefasst, nicht in einfachen Noten. Im Bericht wird in der Regel zu jedem Qualitätsanspruch eine Kernaussage gemacht, welche die Qualitätsausprägung wertend beschreibt. Erläuterungen dazu werden in Form von "Stärken" und "Entwicklungspotenzialen" der Schule in diesem Bereich genannt. Die Beurteilungen der Schulen sind deshalb nicht direkt vergleichbar und können nicht in Form einer Rangliste dargestellt werden.
Werden Privatschulen auch beurteilt?
Ja: Gemäss den gesetzlichen Grundlagen werden gemeindliche und private Schulen im Kanton Zug von der externen Schulevaluation in regelmässigem Turnus evaluiert. Privatschulen sind dazu verpflichtet eine externe Schulevaluation zuzulassen und zu unterstützen.
Werden die Schulbehörden auch beurteilt?
Nein: Die kommunalen Schulbehörden sind nicht Gegenstand der externen Schulevaluation. Gemäss Gesetz besteht der Auftrag der externen Schulevaluation darin, die Schulen im Kanton Zug zu beurteilen. Gemeint sind damit die von den lokalen Schulbehörden definierten einzelnen Schuleinheiten. Der inhaltliche Referenzrahmen, nach dem die Schulen beurteilt werden, umschreibt Prozessqualitäten auf der Ebene der Schule und des Unterrichts. Die strategische Führung durch die Schulkommission ist in diesem Beurteilungsrahmen nicht enthalten.
Eine Beurteilung der Arbeit der Schulkommission durch die externe Schulevaluation wäre auch aus politischen Gründen nicht zulässig. Sie käme einem Eingriff in die Souveränität der Schulgemeinden gleich.
Es gibt im Referenzrahmen Schulqualität aber Bereiche – so vor allem die Themen „Schulführung“ und „Kommunikation“ – die wichtige Schnittstellen zur Tätigkeit der Schulbehörden aufweisen. Eine differenzierte und vertiefte Beurteilung der Schulqualität in diesen Themenbereichen ist nicht möglich, ohne auch die damit zusammenhängende Tätigkeit der Schulbehörden mit einzubeziehen. So gesehen liefern die Evaluationsergebnisse für die Schulbehörden auch Anhaltspunkte für die Überprüfung der eigenen Arbeit.
Wird die Rektorin, der Rektor der gemeindlichen Schulen ebenfalls beurteilt?
In der ersten Runde der externen Schulevaluation werden geleitete Schuleinheiten evaluiert, d.h. Schuleinheiten, welche von einer Schulhausleiterin, einem Schulhausleiter geführt werden. In dieser ersten Phase werden die Rektorin bzw. der Rektor noch nicht beurteilt.
In einer zweiten Phase (ab 2014) wird die Führungsebene einer gemeindlichen Schule evaluiert. Dazu gehören nebst den Schulhausleitungen, die Rektorin bzw. der Rektor sowie die entsprechenden Schnittstellen zur Schulkommission. Dies ist ein separates Evaluationsverfahren und wird jeweils über eine ganze Gemeinde vollzogen. Die an der Evaluation beteiligten Personengruppen werden bedarfsgerecht über die Resultate der externen Evaluation informiert werden.
