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Personenstandsänderungen von Zuger Bürgerinnen und Bürger im Ausland

Vorzugehen
Bei Geburt, Eheschliessung, Scheidung oder Todesfall haben sich Zuger Bürger und Bürgerinnen umgehend an die nächste schweizerische Vertretung im Ausland zu wenden. Diese Vertretungen veranlassen die entsprechende Mitteilung an die Zuger Heimatgemeinde.
 
Weitere Informationen finden Sie beim Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen, Bern