Familienforschung
Alle Personen haben das Recht auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personenstand betreffen (Grundsatz gemäss Art. 29 der Eidgenössischen Zivilstandsverordnung).
Für alle weiteren Daten, welche Sie in den Zivilstandsregistern beim Zivilstandsamt einsehen möchten, müssen Sie eine Ausnahmebewilligung bei der Direktion des Innern einholen.
Vorzugehen
- Schriftlich begründetes Gesuch an die Direktion des Innern,
Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst, senden.
- Nachweis erbringen, dass es unmöglich ist, die gewünschten Daten bei den direkt
betroffenen Personen zu beschaffen.
- Nachweis des unmittelbaren und schutzwürdigen Interesses erbringen.
Beilagen zum Gesuch
1. Wohnsitzbestätigung
2. Schriftliche Zustimmung der Personen, die von der
Einsichtnahme betroffen sind.
3. Vollmachten der Auftraggeber
4. Bestehende Stammbäume und Aufzeichnungen
