Ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern / Kosten
Kostendeckende Gebühren
Gemäss Art. 38 Abs. 1 des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes, welcher am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, werden für die Einbürgerung kostendeckende Gebühren erhoben.
Gemeindebürgerrecht
Wenden Sie sich an die Bürgerkanzlei Ihrer Einwohnergemeinde.
Kantonsbürgerrecht
Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Direktion des Innern, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst.
Eidgenössische Einbürgerungsbewilligung
Das Bundesamt für Migration (BFM) erhebt eine Gebühr zwischen 50 und 150 Franken.
