Ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern / Einbürgerungsverfahren
Das Einbürgerungsverfahren gliedert sich in neun Abschnitte:
Gesuch um Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung
Vereinbaren Sie einen Termin beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst. Sie erhalten das Gesuch zusammen mit ergänzenden Erläuterungen (Kontakt).
1. Vollständiges Gesuch einreichen
Reichen Sie das vollständig ausgefüllte und mit den entsprechenden Unterlagen ergänzte Gesuch beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst ein. Vereinbaren Sie dazu wiederum einen Termin.
2. Erhebungsbericht Zuger Polizei
Das Gesuch wird vom Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst der Zuger Polizei unterbreitet, um einen Erhebungsbericht zu erstellen. Die Polizei wird sich für einen Gesprächstermin mit Ihnen direkt in Verbindung setzten.
3. Begutachtung durch den Gemeinderat
Ihr Gesuch wird vom Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst dem Gemeinderat Ihrer Wohngemeinde zur Begutachtung übermittelt. Dieser erstellt einen Bericht.
4. Gespräch und Stellungnahme Bürgerrat
Als nächster Schritt wird das Gesuch vom Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst dem Bürgerrat zur Stellungnahme unterbreitet. Nach der Bezahlung des Kostenvorschusses, lädt Sie der Bürgerrat zum Gespräch ein.
5. Staatsbürgerliches Gespräch
Nach der positiven Stellungnahme des Bürgerrates werden Bewerberinnen und Bewerber, welche die obligatorische Schulzeit, bzw. die Ausbildung nicht in der Schweiz absolviert haben, zu einem staatsbürgerlichen Gespräch beim Zivilstandsinspektor eingeladen.
Personen, welche die Schulzeit und Ausbildung in der Schweiz absolviert haben siehe Punkt 6.
6. Beantragung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung
Fällt dieses Gespräch positiv aus, bzw. ist es nicht nötig, beantragt der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst beim Bundesamt für Migration in Bern die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung. Diese Einbürgerungsbewilligung wird Ihnen per Nachnahme zugestellt.
7. Gesuch um die Erteilung des Gemeinde- und Kantonsbürgerrechts
Jetzt bestellen Sie beim Bürgerrat das Gesuch um die Erteilung des Gemeinde- und Kantonsbürgerrechts. Dieses Gesuch wird im Doppel ausgefüllt und zusammen mit den verlangten Unterlagen wieder direkt beim Bürgerrat eingereicht.
8. Entscheid Bürgerrat
Der Bürgerrat entscheidet über das Gemeindebürgerrecht.
9. Beantragung Kantonsbürgerrechts
Wurde das Gemeindebürgerrecht erteilt, beantragt der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst nach der Bezahlung der kant. Bearbeitungsgebühr beim Regierungsrat die Erteilung des Kantonsbürgerrechts. Der Entscheid wird Ihnen per Post zugestellt.
Schweizerpass und Identitätskarte
Bei Ihrer Wohngemeinde können Sie nach Erhalt der Einbürgerungsmitteilung den Schweizerpass und/oder die Identitätskarte beantragen.
