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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen und unsere Antworten zum Thema Erleichterte Einbürgerung von ausländischen Ehepartnern von Schweizerinnen und Schweizern: 

Frage Antwort
Kann das Gesuch vor Ablauf der beiden Fristen (3 Jahre Ehegemeinschaft und 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz) an das Bundesamt für Migration (BFM) in Bern geschickt werden? Nein, das Gesuch wird retourniert, wenn eine oder beide Fristen nicht erfüllt sind.
Wie lange dauert das Verfahren für die erleichterte Einbürgerung? Bedingt durch die unterschiedliche Anzahl Gesuche ändert sich die Dauer des Verfahrens ständig. Momentan dauert es ca. 12 Monate.
Mein/e Ehepartner/in wurde nach der Heirat Schweizer Bürger/in. Kann ichmich nun erleichtert einbürgern lassen? Nein, erleichtert einbürgern kann sich nach Art. 27 nur, wenn der Ehepartner bei der Heirat bereits Schweizer Staatsbürger/in war.
Welches Departement im Kanton Zug bearbeitet das Gesuch? Das Gesuch wird beim Bundesamt für Migration (BFM) in Bern bearbeitet.