Sparenhütte
Die Sparenhütte befindet sich oberhalb von Finstersee, Gemeinde Menzingen (Koordinaten 692 300 / 224 300). Zufahrt über Finstersee oder via Raten.
Öffnungszeiten:
Vom 1. April bis 30. November
Anzahl Personen:
70 Personen finden in der Hütte Platz, 50 - 70 Personen auf der Veranda.
Kücheninfrastruktur:
Geschirr für ca. 80 Pers., diverse Pfannen, 1 Elektroherd, 1 Holzherd, 1 Gastrogeschirrspühler, je 1 Kühl- und Gefrierschrank, keine Kaffeemaschine! 1 Grill-Cheminée im Party-Raum, 1 Cheminée auf Vorplatz
Preis:
Die Miete beträgt Fr. 350.- pro Tag. Zuzüglich Fr. 25.- bei Benützung der Elektro-Heizung.
Kontaktadresse:
Wir bitten Sie, Terminanfragen über das Sekretariat des Amtes für Wald und Wild (Tel. 041 728 35 23, info.afw@zg.ch) vorzunehmen.
Bestimmungen:
- Bewilligung:
Die definitive Bewilligung wird Ihnen nach Terminvereinbarung und vollständig ausgefülltem Gesuchsformular zugestellt. - Kommerzielle Veranstaltungen:
Die Durchführung von kommerziellen Veranstaltungen in der Sparenhütte ist nicht erlaubt. - Parkplätze:
Auf dem Areal der Sparenhütte (nach der Fahrverbotstafel), auf der Strasse und im Landwirtschaftsland dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden. Es ist zwingend der markierte Parkplatz zu benützen. Wegen beschränktem Parkplatzangebot empfehlen wir grösseren Gesellschaften, Autogemeinschaften zu bilden. - Wegweiser:
Es ist nicht gestattet, Ballone usw. als Wegweiser anzubringen (der Weg ist ausreichend beschildert). - Kein Feuerwerk:
Abbrennen von Feuerwerken jeglicher Art, von Fackeln oder Finnenkerzen ist auf dem ganzen Areal und im Innern des Gebäudes verboten. - Dekorationen:
Das Anbringen von Plakaten und dergleichen ist untersagt. Für Dekorationen dürfen keine Nägel und Bostitch verwendet werden. - Musik:
Ausserhalb der Hütte dürfen keine elektrischen Verstärker für Musik etc. eingesetzt werden. - Keine Übernachtungen:
Übernachtungen sind in der Sparenhütte und auf dem Umgelände nicht erlaubt. - Gastgewerbe:
Gemäss Gastgewerbegesetz §6 (BGS 943.11) ist der Verkauf von Alkohol bewilligungspflichtig. Die Bewilligung ist separat bei der Gemeinde Menzingen einzuholen. - Abfall:
Der Abfall ist von den Hüttenbenutzenden selber zu entsorgen. Kehrichtsäcke (ohne Gebühr) werden abgegeben. - Reinigung:
Die Sparenhütte muss aufgeräumt und gereinigt der Hüttenwartin übergeben werden. Beschädigungen, Nachreinigungs- oder Aufräumarbeiten werden speziell verrechnet. - Absagen:
Bei Reservationsabsagen werden folgende Ausfallentschädigungen verrechnet:
1 bis 3 Monate vor Mietdatum Fr. 60.-
5 Tage bis 1 Monat vor Mietdatum Fr. 150.-
weniger als 5 Tage vor Mietdatum volle Hüttenpauschale - Verantwortliche Hüttenwartin für Besichtigung, Schlüsselübergabe und Hüttenabnahme:
Margrit Iten, Tel. 041 750 36 64, Montag, Mittwoch, Freitag, jeweils 08.00 bis 10.00 Uhr.
Thema
| Bezeichnung | Preis | Merkliste | Warenkorb | Download |
|---|---|---|---|---|
| Gesuchsformular Sparenhütte - Formular |
|
|||
| Sparenhütte auf einen Blick - Informationsblatt |
|
