Fischerei-Kurzzeitpatente online bestellen
Generelle Information
Das Recht, Fische, Krebse und Fischnährtiere in öffentlichen Gewässern zu fangen und zu verwerten, steht vollumfänglich dem Kanton zu. Vorbehalten bleiben die nachgewiesenen Sonderrechte in Privatfischenzen.
Vorbedingungen
Der Erwerb eines Sachkunde-Nachweises wird allen Anglerinnen und Anglern empfohlen.
Behördengang
1. Bestimmungen lesen
2. Formular ausfüllen und abschicken
3. Fischen
4. Per Rechnung oder online bezahlen
Formular(e)
Bestellformular
Ergebnis
Das Fischereipatent kann direkt ausgedruckt werden.
Kosten
Die Gebühren sind in § 20 der Fischereiverordnung festgelegt.
Kosten Tagespatent: CHF 20.00
Kosten Zwei-Wochenpatent (14 Tage): CHF 40.00
Gesetzliche Grundlagen
Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über die Fischerei (BGF)
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF)
Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee vom 23. Mai 1996
Gesetz über die Fischerei im Kanton Zug vom 26. Januar 1995
Verordnung über die Fischerei vom 12. Dezember 1995
Andere Dokumente
Zugersee-Karte
Infoblatt Zug
Sachkunde-Information Fischerei BAFU
Bemerkungen
Die Fangergebnisse sind nach Art, Anzahl und Gewicht in die Fangstatistik einzutragen. Die Fischfangstatistik ist – selbst wenn nicht gefischt oder nichts gefangen wurde – bis spätestens 30. November des betreffenden Fischereijahres abzuliefern.
Adressen
Amt für Wald und Wild
Aegeristrasse 56
6300 Zug
Tel. +41 41 728 35 22
Fax +41 41 728 39 59
info.afw@zg.ch
Öffnungszeiten
Dienstag bis Freitag
08.00 - 11.45 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Montag bis 18.00 Uhr
