Navigation
Artikelaktionen

Schutzmassnahmen Naturgefahren

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich gegen Naturgefahren zu schützen:

Raumplanung

Raumplanung
Keine neue Bauten in gefährdeten Gebieten erstellen und Gewässerraum freihalten.

Raumplanung bild

Unterhalt
Gewässer und Schutzbauten sachgerecht unterhalten.

Schutzwaldpflege
Mittels gezielter Schutzwaldpflege die erhebliche Schutzwirkung des Waldes optimieren.

Überwachung
Bekannte latente Naturgefahrenprozesse überwachen (z.B. permanente Rutschgebiete oder Blocksturzgebiete).

Notfallorganisation
Die Organisation im Notfall sicherstellen (Führungsstäbe, Einsatzdienste, Personal und Material).

Objektschutz
Gebäude durch Objektschutzmassnahmen (z.B. erhöhte Gebäudeöffnungen, Einfahrten, Lichtschächte, verstärkte Wände oder Mauern) gegen bekannte Einwirkungen schützen.

Objektschutz Bild

Schutzbauten
Naturgefahrenprozesse durch Schutzbauten (z.B. Bachsperren, Dämme oder Geschiebesammler) eindämmen.

Schutzbauten Bild

Durch ein integrales Risikomanagement - also durch eine optimale Kombination der oben aufgeführten Massnahmen - soll ein angemessener Schutz gewährleistet werden. Die obige Reihenfolge entspricht hierbei der Prioritätensetzung, das heisst raumplanerische Massnahmen sind der Erstellung von Schutzbauten vorzuziehen.

Fehler
Beim Anzeigen des Portlets ist es zu einem Fehler gekommen.