Aufgaben und Tätigkeiten Kantonsforstamt
Das Kantonsforstamt überwacht die Entwicklung und sorgt für die Erhaltung aller im Kanton Zug gelegenen Waldungen. Es bewirtschaftet und pflegt die Staatswälder und das kantonale Ufergehölz. Das Kantonsforstamt berät Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer aber auch die Bevölkerung in Waldfragen.
Es sorgt dafür, dass die Wälder ihre Funktionen erfüllen können:
- Schutz vor Naturgefahren
- Nutzung von Holz als wichtigster, erneuerbarer einheimischer Rohstoff
- Lebensraum für Tiere und Pflanzen
- Erholung für den Menschen
- Klimaschutz
Das Kantonsforstamt ist zuständig für:
- Anzeichnung von Holzschlägen
- Prüfen von durch die Direktion des Innern zu bewilligenden Bauten
und Anlagen im Wald
- Bewilligung von Veranstaltungen im Wald
- Waldplanung (Waldentwicklungsplan, Waldwirtschaftspläne)
- Naturschutz im Wald
- Forstliche Projekte in den Bereichen Waldbau, Forstschutz, Rutschungs- und
Bachverbau und Walderschliessung
- Aufgaben in den Bereichen forstliches Vermehrungsgut, forstlicher
Pflanzenschutz und Verwendung umweltgefährdender Stoffe im Wald
- Information der Öffentlichkeit über Zustand und Funktion des Waldes