Kinder- und Jugendschutz
Der Kindes- und Jugendschutz umfasst Massnahmen:
- zur Förderung einer optimalen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
- zum Schutz vor Gefährdungen
- zur Milderung und Behebung der Folgen von Gefährdungen.
Wir unterscheiden folgende Ebenen des Kindesschutzes:
- Freiwilliger Kindesschutz (Direktion des Innern)
- Zivilrechtlicher Kindesschutz (Einwohner- und Bürgergemeinden)
- Strafrechtlicher Kindesschutz (Strafgericht)
Aufgrund einer Leistungsvereinbarung hat die Direktion des Innern den Verein "punkto Jugend und Kind" mit dem Aufbau und dem Betrieb einer spezialisierten Fachstelle beauftragt. Die Fachstelle bietet folgende Dienstleistungen an:
- Jugend- und Familienberatung
- Kindesschutzabklärungen
- Jugendförderung
- Gassenarbeit
