Förderbeiträge
Der Zuger Regierungsrat kann Beiträge an kantonal tätige Institutionen und Gruppen gewährn, die Kinder- und Jugendprobleme zu lösen suchen oder Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglichen.
Die Gesuche für Projektbeiträge werden durch eine vom Regierungsrat eingesetzten Fachkommission geprüft. Die Gesuche müssen mindestens einen Monat vor der Sitzung der Fachkommission eingereicht werden.
Zustelladresse
Zuger Fachstelle punkto Jugend und Kind
Jugendförderung
Postfach 403
6341 Baar
Sitzungsdaten 2012 der Fachkommission:
- 28.02.2012, 16:00 - 18:00 h
- 29.05.2012, 16:00 - 18:00 h
- 28.08.2012, 16:00 - 18:00 h
- 20.11.2012, 16:00 - 18:00 h
