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Integration


Was bedeutet "Integration"?

Der Begriff Integration wird vielfältig verwendet und eingesetzt. Im Zusammenhang mit Phänomenen der Migration verstehen wir ihn wie folgt:

Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die einen aktiven und wechselseitigen Prozess zwischen Menschen, die aus anderen Ländern zuwandern und der ansässigen Mehrheitsbevölkerung bedingt. Ziele der Integration sind ein friedliches Zusammenleben auf der Basis gemeinsamer Grundwerte, sowie das Anstreben einer chancengleichen Partizipation der zugewanderten Bevölkerung am sozialen, ökonomischen, kulturellen und politischen Leben.


Die Aufgaben im Bereich Integration
Der Kanton Zug unterstützt Bestrebungen zur Integration. Unter finanzieller Mitbeteiligung des Bundes führt der Fachbereich das Kompetenzzentrum Integration. Zudem richtet der Kanton einen jährlichen Kredit zur Unterstützung von integrationsfördernden Projekten aus. Die Zentralschweizer Zusammenarbeit manifestiert sich u.a. in der gemeinsam betriebenen Website über Integrationsangebote in der Zentralschweiz.

Der Fachbereich plant und koordiniert das Angebot zur Sprach- und Bildungsförderung von Zugewanderten, die sich längerfristig und rechtmässig im Kanton aufhalten, und richtet unter Beteiligung des Bundes gezielt finanzielle Beiträge aus. Er bildet die kantonale Ansprechstelle für Integrationsfragen gegenüber dem Bund, der Zuger Verwaltung und den Zuger Gemeinden und steht für Fragen der Bevölkerung offen. Ausserdem führt er die Geschäftsstelle der Integrationskommission.