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Finanzhilfen des Bundes

Seit 1. Februar 2003 läuft das auf 8 Jahre befristete Impulsprogramm des Bundes zur Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern. Väter und Mütter sollen dadurch Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können. Finanzhilfen des Bundes können erhalten:

- Kindertagesstätten (z.B. Krippen)
- Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung (z.B. Horte, Tagesschulen, 
  Mittagstische)
- Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien (z.B.
  Tageselternvereine)

Unterstützt werden nur Betreuungsangebote, die neu geschaffen werden. Bestehende Einrichtungen erhalten nur dann Finanzhilfen, wenn sie ihr Angebot wesentlich erhöhen. Sie werden in Form von Pauschalbeiträgen während 2 Jahren ausgerichtet.
Über die Gewährung der Finanzhilfen entscheidet das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV. Die Gesuche sind deshalb direkt beim BSV einzureichen. Es holt eine Stellungnahme des zuständigen Kantons ein.