Familienergänzende Kinderbetreuung
Das Sozialamt nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Oberaufsicht über die familienergänzenden Betreuungsangebote
- Periodische Bedarfsermittlung
- Beratung und Unterstützung der Einwohnergemeinden
- Koordination und Vernetzung des Angebots
- Unterstützung der Einwohnergemeinden bei der Erarbeitung von Tarifmodellen
Zuständige Anlaufstelle im kantonalen Sozialamt ist die Koordinationsstelle für familienergänzende Kinderbetreuung. Für die Bewilligung und Aufsicht von familienergänzenden Angeboten der Kinderbetreuung sind die Gemeinden zuständig.
Organisation
Thema
| Bezeichnung | Preis | Merkliste | Warenkorb | Download |
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| 1.0 - Empfehlungen SODK zur familienergänzenden Kinderbetreuung 2011 - Dokument |
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| 2.0 - Leitungsstellen in den Gemeinden, Stand März 2012 - Informationsblatt |
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| 3.0 - Empfehlungen Aus- und Weiterbildung - Stand März 2012 - Informationsblatt |
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| 4.A - Empfehlungen Raumanforderungen - Stand April 2012 - Informationsblatt |
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| 4.B - Empfehlungen Raumprogramm Kinderkrippen - Stand April 2012 - Informationsblatt |
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| 4.C - Empfehlungen Raumprogramm schulergänzende Betreuung - Stand April 2012 - Informationsblatt |
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| 5.0 - Empfehlungen Hygiene und Sicherheit - Informationsblatt |
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| 6.0 - Empfehlungen Rechnungsführung, Stand April 2012 - Informationsblatt |
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