Navigation
Artikelaktionen

Familienergänzende Kinderbetreuung

Das Sozialamt nimmt folgende Aufgaben wahr:

- Oberaufsicht über die familienergänzenden Betreuungsangebote
- Periodische Bedarfsermittlung
- Beratung und Unterstützung der Einwohnergemeinden
- Koordination und Vernetzung des Angebots
- Unterstützung der Einwohnergemeinden bei der Erarbeitung von Tarifmodellen

Zuständige Anlaufstelle im kantonalen Sozialamt ist die Koordinationsstelle für familienergänzende Kinderbetreuung. Für die Bewilligung und Aufsicht von familienergänzenden Angeboten der Kinderbetreuung sind die Gemeinden zuständig.