Familienergänzende Kinderbetreuung
Das Sozialamt nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Oberaufsicht über die familienergänzenden Betreuungsangebote
- Periodische Bedarfsermittlung
- Beratung und Unterstützung der Einwohnergemeinden
- Koordination und Vernetzung des Angebots
- Unterstützung der Einwohnergemeinden bei der Erarbeitung von Tarifmodellen
Zuständige Anlaufstelle im kantonalen Sozialamt ist die Koordinationsstelle für familienergänzende Kinderbetreuung. Für die Bewilligung und Aufsicht von familienergänzenden Angeboten der Kinderbetreuung sind die Gemeinden zuständig.
Organisation
Thema
| Bezeichnung | Preis | Merkliste | Warenkorb | Download |
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| Empfehlungen Aus- und Weiterbildung - Stand August 2011 - Informationsblatt |
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| Empfehlungen Hygiene und Sicherheit - Informationsblatt |
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| Empfehlungen Rechnungsführung, Stand März 2011 - Informationsblatt |
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| Empfehlungen SODK zur familienergänzenden Kinderbetreuung 2011 - Dokument |
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| Familienergänzende Kinderbetreuung: Leitungsstellen in den Gemeinden, Stand April 2011 - Informationsblatt |
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