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Adoption

Gemäss kantonaler Pflegekinderverordnung führt das Sozialamt die Zentralstelle für Adoption. Sie ist Anlauf- und Informationsstelle für alle Personen, die sich für eine Adoption interessieren sowie für Gemeinden und Fachstellen.

Im Adoptionsverfahren prüfen wir, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wir besprechen mit den zukünftigen Adoptiveltern die persönlichen und familiären Auswirkungen einer Adoption.

Wir unterscheiden folgende Adoptionsverfahren:

- Aufnahme eines Kindes aus der Schweiz
- Aufnahme eines Kindes aus dem Ausland (internationale Adoption)
- Adoption eines Stiefkindes
- Adoption eines Erwachsenen

Wir bitten Sie, vor Einleitung des Adoptionsverfahrens Kontakt mit der Zentralstelle für Adoption aufzunehmen.