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Behindertenhilfe und Heime

Die Abteilung Behindertenhilfe und Heime ist zuständig für die Erarbeitung der Planungs-, Steuerungs- und Finanzierungsgrundlagen von ambulanten und stationären Angeboten für Menschen mit Behinderung.

Die Leistungen für Menschen mit Behinderung werden im Kanton Zug von privaten Trägerschaften erbracht. Die Abteilung Behindertenhilfe und Heime erarbeitet die Leistungsvereinbarungen mit diesen sozialen Einrichtungen und stellt das Leistungs- und Finanzcontrolling sicher.

Der Kanton Zug ist Mitglied der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Institutionen (IVSE), welche die Kostenabgeltung zwischen den Kantonen für Heimaufenthalte nach einem standardisierten Verfahren regelt und eine einheitliche Rechnungslegung sowie Qualitätsstandards vorschreibt. Mit individuellen Kostenübernahmegarantien (KÜG) beteiligt sich die Direktion des Innern an der Finanzierung von Aufenthalten in kantonalen und ausserkantonalen Heimen, mit denen der Kanton Zug keine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat. Für die Bearbeitung der KÜG ist die Abteilung Behindertenhilfe und Heime zuständig.
 
Die Direktion des Innern übt die Aufsicht über Heime für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene aus und bewilligt diese sozialen Einrichtungen des Kantons Zug. Die Abteilung Behindertenhilfe und Heime ist zuständig für die periodische Überprüfung der Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen der sozialen Einrichtungen.



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