Rechtsdienst
Wir decken die juristische Seite des Grundbuches und des Vermessungswerkes ab. Dabei wird beurteilt, ob die beantragte Änderung eines Grundbucheintrages rechtlich möglich ist oder ob allenfalls bestehende rechtliche Ansprüche Dritter in Frage gestellt würden. Auch klären wir ab, ob die Formvorschriften eingehalten sind und ob die allenfalls notwendige öffentliche Beurkundung vorliegt. In diesem Sinne wirken wir aktiv bei der Grundbuchführung mit.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen aber auch für die Erstellung und Beurkundung von Pfandrechtsverträgen zur Verfügung. Intern klären wir die Rechtsfragen aus dem jeweiligen Fachbereich ab. Andere Amtsstellen unterstützen wir mit Fachwissen bei der Suche nach rechtlichen Lösungen im Grundbuch-, Vermessungs- und Geoinformationsrecht.