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Grundbuchbereinigung

Foto zweier Personen, die Eintragungen im Grundbuch kontrollieren.

Unsere Aufgabe ist es, das alte Grundbuch nach kantonalrechtlicher Ordnung durch das Grundbuch gemäss dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) zu ersetzen.

Dazu sollen einerseits diejenigen dinglichen Rechte, die vor der Einführung des ZGB im Jahre 1912 begründet wurden, jedoch nicht im Register dargestellt sind, zur Grundbucheintragung gebracht werden. Andererseits werden die vor der Einführung des ZGB eingetragenen Rechte nach den Gesichtspunkten des ZGB aufgearbeitet, damit sie ebenfalls ins eidg. Grundbuch aufgenommen werden können. Nach Abschluss der Grundbuchbereinigung werden die entsprechenden Grundstücke ins eidg. Grundbuch überführt. Die Folge davon ist die positive Rechtskraft des Grundbuchs nach dem Grundsatz "was eingetragen ist, gilt - was nicht eingetragen ist, gilt nicht".



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