Dienstbarkeitsplan
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Für die Grundbucheintragung wird der Dienstbarkeitsplan nur dann akzeptiert, wenn er nach dieser Wegleitung erstellt wurde.
Hinweis zur Verwendung
Gemäss Art. 732 Abs. 2 ZGB/Art. 70 Abs. 3 GBV ist dem Rechtsgrundausweis bei einer örtlich begrenzten Dienstbarkeit ein Plan beizufügen, sofern sich die Dienstbarkeit nicht genügend bestimmbar umschreiben lässt.
Die auf ZugMap.ch eingerichtete Planvorlage "Dienstbarkeitsplan" kann verwendet werden, sofern auf den Grundstücken, welche von der einzutragenden Dienstbarkeit betroffen sind, keine pendente Grundstückmutation dargestellt ist. Ansonsten ist die Dienstbarkeit auf einem Plan einzuzeichnen, welcher die Originalunterschrift des Nachführungsgeometers trägt.
Der verwendete Plan muss zum Zeitpunkt der Grundbuchanmeldung aktuell sein. Es ist ein Massstab zu wählen, bei welchem eine Orientierung auf Grund des Plans möglich ist (z.B. ersichtliche Grundstücksgrenzen oder Lage von Gebäuden). Die örtliche Lage der Dienstbarkeit ist von den Parteien geometrisch eindeutig darzustellen. Zur Klarstellung des flächenmässigen Ausmasses der Dienstbarkeit wird dringend empfohlen, auf dem Plan oder im Begründungstext entsprechende Angaben zu machen (z.B. "Die Breite des Weges beträgt 2,50 Meter").
