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Inkraftsetzung eidg. Grundbuch für Bereinigungslos "Dorf West - Neugasse West", Gemeinde Baar

Der Regierungsrat hat per 1. Juli 2007 für die Grundstücke innerhalb des Bereinigungsloses "Dorf West - Neugasse West", Gemeinde Baar, das eidgenössische Grundbuch in Kraft gesetzt.
 
Dieses Bereinigungslos beinhaltet 1'483 Grundstücke. Es umfasst die Gebiete Sonnackerstrasse, Friedenstrasse, Heimatstrasse, Pilatusstrasse, Bahnmatt, Bahnhof, Bahnhofstrasse, Poststrasse, westliche Seite der Rathausstrasse, nördliche Seite der Dorfstrasse, Asylstrasse, Kirchgasse, Kirchmattweg, südlicher Teil der Landhausstrasse, östlicher Teil der Altgasse sowie den Bereich zwischen Zugerstrasse und Eisenbahntrassee bis zur Südstrasse. Für die genaue Umgrenzung des Bereinigungsloses gilt der Plan "Bereinigungslos Dorf West - Neugasse West", welcher beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, und beim Gemeindebüro Baar, Rathausstrasse 6, Baar, eingesehen werden kann.
 
Gemäss Ziffer IV der Uebergangsbestimmungen des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (BGS 211.1) erlöschen die nicht eingetragenen dinglichen Rechte zwei Jahre nach Inkrafttreten des eidg. Grundbuchs. Diese Frist läuft für die Grundstücke des Bereinigungsloses "Dorf West - Neugasse West", Gemeinde Baar, am 30. Juni 2009 ab.
 
Zug, 27. Juni 2007
Direktion des Innern des Kantons Zug
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin