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Inkraftsetzung eidg. Grundbuch für Bereinigungslos "Autobahn", Gemeinde Baar

Der Regierungsrat hat per 19. Juli 2006 für die Grundstücke innerhalb des Bereinigungsloses "Autobahn", Gemeinde Baar, das eidgenössische Grundbuch in Kraft gesetzt.
 
Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet zwischen der Gemeindegrenze Baar/Steinhausen, Baar/Zug und dem Ortsteil Deinikon/Bofeld, Gemeinde Baar, entlang der Autobahn. Der Plan mit der genauen Umgrenzung des Bereinigungsloses liegt beim Grundbuchamt Zug zur Einsicht auf oder lässt sich herunterladen: Bereinigungslos "Autobahn".
 
Gemäss Ziffer IV der Uebergangsbestimmungen des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (BGS 211.1) erlöschen die nicht eingetragenen dinglichen Rechte zwei Jahre nach Inkrafttreten des eidg. Grundbuchs. Diese Frist läuft für die Grundstücke des Bereinigungsloses "Autobahn", Gemeinde Baar, am 18. Juli 2008 ab.
 
Zug, 16. April 2008
Direktion des Innern des Kantons Zug
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin