Grundbuch-Bereinigungslos "Dorf West", Oberägeri
Der Regierungsrat hat per 15. Juni 2008 für die Grundstücke innerhalb des Bereinigungsloses "Dorf West", Gemeinde Oberägeri, das eidgenössische Grundbuch in Kraft gesetzt.
Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Abgrenzungen: Lutisbach (Gemeindegrenze Unterägeri) - Schneit - Grund (unterhalb Schneitstrasse) - Mitteldorfbach - Stampf - Eggboden - Eggmatt - Alosenstrasse - Morgartenstrasse (bis Breiten) - Seeufer bis Lutisbach. Der Plan mit der genauen Umgrenzung des Bereinigungsloses liegt beim Grundbuch- und Vermessungsamt Zug, Aabachstrasse 5, Zug, zur Einsicht auf. Der Plan kann auch von dieser Internetsite heruntergeladen werden (Bereinigungslos Oberägeri, "Dorf West").
Gemäss Ziffer IV der Uebergangsbestimmungen des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (BGS 211.1) erlöschen die nicht eingetragenen dinglichen Rechte zwei Jahre nach Inkrafttreten des eidg. Grundbuchs. Diese Frist läuft für die Grundstücke des Bereinigungsloses "Dorf West", Gemeinde Oberägeri, am 14. Juni 2010 ab.
Zug, 29. März 2010
Direktion des Innern des Kantons Zug
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin
