Grundbuch: Bereinigungslos "Dorf Süd", Unterägeri
Per 15. Dezember 2010 wurde für die Grundstücke innerhalb des Bereinigungsloses "Dorf Süd", Gemeinde Unterägeri, das eidgenössische Grundbuch in Kraft gesetzt.
Dieses Bereinigungslos beinhaltet 1'346 Grundstücke. Es umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Abgrenzungen: Zugerstrasse/Seestrasse (Abschnitt zwischen Neuschellstrasse und Gemeindegrenze zu Oberägeri), nördlich und westlich des Ae-gerisees (Abschnitt zwischen Gemeindegrenze zu Oberägeri und Hüribach), Hüribach, Höfnerstrasse, Buchholzstrasse, Bühlstrasse und Neuschellstrasse. Für die genaue Umgrenzung des Bereinigungsloses gilt der Plan "Bereinigungslos Dorf Süd" , welcher beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, und bei der Gemeindeverwaltung Unterägeri (1. Stock) eingesehen werden kann. Dieser Plan ist ebenfalls auf der Homepage des Grundbuch- und Vermessungsamts des Kantons Zug aufgeschaltet.
Gemäss Ziffer IV der Uebergangsbestimmungen des Gesetzes betreffend die Einfüh-rung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (BGS 211.1) erlö-schen die nicht eingetragenen dinglichen Rechte zwei Jahre nach Inkrafttreten des eidg. Grundbuchs. Diese Frist läuft für die Grundstücke des Bereinigungsloses "Dorf Süd", Gemeinde Unterägeri, am 14. Dezember 2012 ab.
Zug, 16. Dezember 2010
Direktion des Innern des Kantons Zug
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin
