Bereinigungslos "Neufeld - Unterfeld", Baar
Erstmaliger Aufruf für das Grundbuch-Bereinigungslos "Neufeld - Unterfeld", Gemeinde Baar.
Für die Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuchs im Bereinigungslos "Neufeld - Unterfeld", Gemeinde Baar, wird die Bereinigung der dinglichen Rechte durchgeführt. Dieses Bereinigungslos das umfasst das Gebiet zwischen der Südstrasse, der Zugerstrasse, der Gemeindegrenze Baar/Zug und dem Eisenbahntrassee SBB, das Gebiet des Hofes "Unterfeld" sowie das Eisenbahntrassee SBB selbst innerhalb des Abschnitts zwischen der Altgasse und der Gemeindegrenze Baar/Zug. Für die genaue Umgrenzung des Bereinigungsloses gilt der Plan "Bereinigungslos Neufeld - Unterfeld", Baar, welcher beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, und beim Gemeindebüro Baar, Rathausstrasse 6, Baar, eingesehen werden kann. Der Plan kann auch von dieser Internetsite heruntergeladen werden (Bereinigungslos Baar "Neufeld - Unterfeld").
Die Grundstückverzeichnisse für dieses Bereinigungslos liegen vom 25. Januar bis 23. Februar 2010 beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug zur Einsicht auf. Die Grundstückverzeichnisse enthalten die derzeit im Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechte und Lasten. Wer betreffend Grundstücke in diesem Bereinigungslos zusätzliche Rechte oder Lasten geltend macht, wird aufgefordert, diese zur Grundbucheintragung anzumelden, ansonsten sie unberücksichtigt bleiben.
Die so geltend gemachten Rechte und Lasten können im Verfahren zur Grundbucheintragung nur berücksichtigt werden, wenn sie sich auf ein Grundstück in diesem Bereinigungslos beziehen, vor dem 1. Januar 1912 entstanden sind und ihr Bestand nachgewiesen werden kann.
Die Rechtsanmeldungen haben mit dem amtlichen Formular zu erfolgen. Dieses Formular ist beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug sowie beim Gemeindenotariat Baar, Rathausstrasse 6, Baar, erhältlich. Ebenfalls kann dieses Formular auch von dieser Internetsite heruntergeladen werden. Die Mitarbeitenden der Grundbuchbereinigung des Kantons Zug sind beim Ausfüllen des Formulars gerne behilflich. Die Rechtsanmeldungen sind gebührenfrei.
Die Rechtsanmeldungen sind bis spätestens 23. Februar 2010 (Datum des Poststempels) dem Grundbuch- und Vermessungsamt Zug, z.H. Grundbuchbereinigung, Postfach 857, 6301 Zug, einzureichen.
Zug, 20. Januar 2010
Thomas Kleger,