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Bereinigungslos "Dorf Süd - Inwilerstrasse", Baar

Der Regierungsrat hat per 1. November 2007 für die Grundstücke innerhalb des Bereinigungsloses "Dorf Süd - Inwilerstrasse", Gemeinde Baar, das eidgenössische Grundbuch in Kraft gesetzt.

Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet südlich der Dorfstrasse und der Leihgasse, östlich der Zugerstrasse bis zur Gemeindegrenze, nördlich der Inwilerriedstrasse, der Strasse "Am Rainbach" und des Margelbachs sowie westlich der Aegeristrasse. Der Plan mit der genauen Umgrenzung des Bereinigungsloses liegt beim Grundbuch- und Vermessungsamt Zug, Aabachstrasse 5, Zug, zur Einsicht auf. Der Plan kann auch von dieser Internetsite heruntergeladen werden (Bereinigungslos Baar, "Dorf Süd - Inwilerstrasse").

Gemäss Ziffer IV der Uebergangsbestimmungen des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (BGS 211.1) erlöschen die nicht eingetragenen dinglichen Rechte zwei Jahre nach Inkrafttreten des eidg. Grundbuchs. Diese Frist läuft für die Grundstücke des Bereinigungsloses "Dorf Süd - Inwilerstrasse", Gemeinde Baar, am 31. Oktober 2009 ab.

Zug, 17. August 2009
Direktion des Innern des Kantons Zug
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin