Bereinigungslos Dorf Menzingen, Gemeinde Menzingen
Ablauf der nicht im Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechte
Per 15. Mai 2009 wurde für die Grundstücke innerhalb des Bereinigungsloses "Dorf Menzingen", Gemeinde Menzingen, das eidgenössische Grundbuch in Kraft gesetzt.
Dieses Bereinigungslos beinhaltet 1'356 Grundstücke. Es umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Abgrenzungen: Sonnhalde Edlibach, Egelsee, Gemeindegrenze zu Neuheim, teilweise Winzwilen, Neuzuben, teilweise Brettigen, Wilen, Gebiete nördlich des Edlibachs, Gubelstrasse, alte Landstrasse, Gebiete nördlich der Hauptstrasse bis Sonnhalde Edlibach. Der Plan mit der genauen Umgrenzung des Bereinigungsloses liegt beim Grundbuch- und Vermessungsamt Zug, Aabachstrasse 5, Zug, zur Einsicht auf. Der Plan kann auch von dieser Internetsite heruntergeladen werden (Bereinigungslos
Menzingen, "Dorf Menzingen").
Gemäss Ziffer IV der Übergangsbestimmungen des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (BGS 211.1) erlöschen die nicht eingetragenen dinglichen Rechte zwei Jahre nach Inkrafttreten des eidg. Grundbuchs. Diese Frist ist für die Grundstücke des Bereinigungsloses "Dorf Menzingen", Gemeinde Menzingen, am 14. Mai 2011 abgelaufen.
Zug, 22. September 2011
Direktion des Innern des Kantons Zug
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin
