Bereinigunglos "Seestrasse Nord - Höhenweg"
Per 1. November 2008 wurde für die Grundstücke innerhalb des Bereinigungsloses "Seestrasse Nord - Höhenweg", Gemeinde Unterägeri, das eidgenössische Grundbuch in Kraft gesetzt.
Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Abgrenzungen: Höhenweg - Bödlistrasse - Zugerstrasse/Seestrasse - Lutisbach (Gemeindegrenze zu Oberägeri). Der Plan mit der genauen Umgrenzung des Bereinigungsloses liegt beim Grundbuch- und Vermessungsamt Zug, Aabachstrasse 5, Zug, zur Einsicht auf. Der Plan kann auch von dieser Internetsite heruntergeladen werden (Bereinigungslos Unterägeri, "Seestrasse Nord - Höhenweg").
Gemäss Ziffer IV der Übergangsbestimmungen des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (BGS 211.1) erlöschen die nicht eingetragenen dinglichen Rechte zwei Jahre nach Inkrafttreten des eidg. Grundbuchs. Diese Frist läuft für die Grundstücke des Bereinigungsloses "Seestrasse Nord - Höhenweg", Gemeinde Unterägeri, am 31. Oktober 2010 ab.
Zug, 19. August 2010 Direktion des Innern des Kantons Zug
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin
