Bereinigunglos "Dorf Süd", Unterägeri
Für die Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuchs im Bereinigungslos "Dorf Süd", Gemeinde Unterägeri, wird die Bereinigung der dinglichen Rechte durchgeführt. Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Abgrenzungen: Zugerstrasse/Seestrasse (Abschnitt zwischen Neuschellstrasse und Gemeindegrenze zu Oberägeri), nördlich und westlich des Aegerisees (Abschnitt zwischen Gemeindegrenze zu Oberägeri und Hüribach), Hüribach, Höfnerstrasse, Buchholz-strasse, Bühlstrasse und Neuschellstrasse. Für die genaue Umgrenzung des Bereinigungsloses gilt der Plan "Bereinigungslos Dorf Süd", welcher beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, und bei der Gemeindeverwaltung Unterägeri (1. Stock) eingesehen werden kann. Der Plan kann auch von dieser Internetsite heruntergeladen werden (Bereinigungslos Unterägeri "Dorf Süd").
Die Grundstückverzeichnisse für dieses Bereinigungslos liegen vom 6. September bis 5. Oktober 2010 beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug zur Einsicht auf. Die Grundstückverzeichnisse enthalten die derzeit im Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechte und Lasten. Wer betreffend Grundstücke in diesem Bereinigungslos zusätzliche Rechte oder Lasten geltend macht, wird aufgefordert, diese zur Grundbucheintragung anzumelden, ansonsten sie unberücksichtigt bleiben.
Die so geltend gemachten Rechte und Lasten können im Verfahren zur Grundbucheintragung nur berücksichtigt werden, wenn sie sich auf ein Grundstück in diesem Bereinigungslos beziehen, vor dem 1. Januar 1912 entstanden sind und ihr Bestand nachgewiesen werden kann.
Die Rechtsanmeldungen haben mit dem amtlichen Formular zu erfolgen. Dieses Formular ist beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug sowie beim Gemeindenotariat Unterägeri, Seestrasse 2, Unterägeri, erhältlich. Ebenfalls ist dieses Formular auf der Homepage des Grundbuch- und Vermessungsamts des Kantons Zug aufgeschaltet. Die Mitarbeitenden der Grundbuchbereinigung des Kantons Zug sind beim Ausfüllen des Formulars gerne behilflich. Die Rechtsanmeldungen sind gebührenfrei.
Die Rechtsanmeldungen sind bis spätestens 5. Oktober 2010 (Datum des Poststempels) dem Grundbuch- und Vermessungsamt Zug, z.H. Grundbuchbereinigung, Postfach 857, 6301 Zug, einzureichen.
Zug, 1. September 2010
Direktion des Innern des Kantons Zug
Thomas Kleger, Leiter Grundbuchbereinigung
