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Bereinigungslos Dorf Neuheim

Der Regierungsrat hat per 15. Dezember 2006 für die Grundstücke innerhalb des Bereinigungsloses "Dorf Neuheim" das eidgenössische Grundbuch in Kraft gesetzt.

Dieses Bereinigungslos umfasst den Dorfkern Neuheim sowie die Gebiete Unterdorf, Chilemättli, Hirschleten, Windengütsch, Winden, Rain, Schürmatt, Fürtlen, Felderhus, Neuhof, Hinterburgweid, Cheiser, Christenmatt, Oberdorf, Zehnderhof, Josefsgutsch und Meiacher. Der Plan mit der genauen Umgrenzung des Bereinigungsloses liegt beim Grundbuch- und Vermessungsamt Zug, Aabachstrasse 5, Zug, zur Einsicht auf. Dieser Plan ist ebenfalls auf der Homepage des Grundbuch- und Vermessungsamts
des Kantons Zug (www.zug.ch/gva) aufgeschaltet.

Gemäss Ziffer IV der Uebergangsbestimmungen des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (bGS 211.1) erlöschen die nicht eingetragenen dinglichen Rechte zwei Jahre nach Inkrafttreten des eidg. Grundbuchs. Diese Frist läuft für die Grundstücke des Bereinigungsloses "Dorf Neuheim" am 14. Dezember 2008 ab.

Zug, 3. November 2008
Thomas Kleger, Leiter Grundbuchbereinigung