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Vormundschafts- und Kindesschutzwesen

Der Regierungsrat ist grundsätzlich Aufsichtsbehörde im Bereich des Vormundschafts- und Kindesrechts. Die Aufsicht wird von der Direktion des Innern wahrgenommen und zwar vom Direktionssekretariat. In gewissen Fällen ist die Aufsicht an die Direktion des Innern delegiert.

Gesetzliche Grundlagen

Anlaufstellen für Fragen des Vormundschafts- und Kindesrechts sind:

für Einwohner: die Vormundschaftssekretariate der Einwohnergemeinden

für Zuger Kantonsbürger, die an ihrem Heimatort wohnen: die Bürgerkanzleien


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