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Rechtsberatung

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann beinhaltet den Grundsatz, dass Arbeitnehmende aufgrund ihres Geschlechts weder indirekt noch direkt benachteiligt werden dürfen. Frauen und Männer, die eine juristische Beratung betreffend Gleichstellungsgesetz benötigen, können sich neu bei einer Juristin beraten lassen. Die Kosten für eine Erstberatung werden von der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Zug übernommen.

Das Gleichstellungsgesetz beschäftigt sich mit Diskriminierungen im Erwerbsleben und gilt für alle Anstellungsverhältnisse in der Privatwirtschaft wie auch in öffentlichen Verwaltungen und Institutionen. Es hält zudem fest, dass sexuelle Belästigung eine Diskriminierung darstellt und demzufolge auch gesetzlich verboten ist. Das Gleichstellungsgesetz ermöglicht es, sich auf rechtlichem Weg gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz zu wehren. Als Zweck des Gesetzes ist ausdrücklich «die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann» genannt.

Das Gleichstellungsgesetz, www.gleichstellungsgesetz.ch öffnet Türen. Frauen und Männer, die sich gegen Diskriminierungen wehren möchten und eine juristische Erstberatung benötigen, können sich vor der Anrufung einer Schlichtungsstelle bei einer ausgewiesenen Juristin beraten lassen. Diese Erstberatung von 20 Minuten ist kostenlos und wird von der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Zug übernommen.
 
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