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Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann

Bild Collage Familiengipfel

Frauen und Männer haben in unserer Gesellschaft unterschiedliche Rollen, machen unterschiedliche persönliche Erfahrungen und haben nicht immer die gleichen Interessen. Die Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Zug fördert die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im gesellschaftlichen, familiären, öffentlichen und wirtschaftlichen Bereich. In Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Politik und weiteren relevanten Organisationen entwickeln und realisieren wir gleichstellungsfördernde Projekte. Wir beraten Einzelpersonen, Schulen, Institutionen, Verbände und Unternehmen in Fragen der Gleichstellung.

Rechtsberatung Gleichstellung
Das Gleichstellungsgesetz öffnet Türen. Frauen und Männer, die sich gegen Diskriminierungen wehren möchten sich bei einer ausgewiesenen Juristin beraten lassen. Diese Erstberatung von 20 Minuten ist kostenlos und wird von der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann übernommen.

Medienmitteilung
Information Beratungsstellen
www.gleichstellungsgesetz.ch

Informationsplattform Vereinbarkeit Beruf und Familie:
Massnahmen der Kantone und Gemeinden
www.berufundfamilie.admin.ch

Die Informationsplattform informiert schweizweit über die von den Kantonen und Kantonshauptorten entwickelten Instrumente. Sie ist eine Hilfe zur Entwicklung politischer Massnahmen. Die Plattform ist eine Dienstleistung des Bundes zuhanden der Kantone, Gemeinden und weiteren Kreise, welche Lösungen für die Verbesserung der "Vereinbarkeit Beruf und Familie" suchen (Politiker und Politikerinnen, Interessengruppen, Verbände und Vereine).


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