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Gemeindewesen

Der Regierungsrat ist Aufsichtsbehörde über die Gemeinden. Die Direktion des Innern übt die Aufsicht aus, sofern keine andere Direktion zuständig ist. Innerhalb der Direktion des Innern wird die Gemeindeaufsicht im Direktionssekretariat wahrgenommen.

Gesetzliche Grundlagen

 

Im Kanton Zug bestehen:

- 11 Einwohnergemeinden

- 11 Bürgergemeinden

- 11 Kirchgemeinden

- 10 Korporationsgemeinden