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Jagdpatente

Hirschjagd-Patent
für die Jagd auf Rotwild: Fr. 160.- plus Gewichtszuschlag pro Abschuss

Niederwildjagd-Patent
für die Jagd auf alle im Kanton Zug jagdbaren Arten, ausgenommen Hirsche: 
Fr. 160.- zuzüglich Fr. 150.- pro Rehwild-Abschussberechtigung

Patent für die Winterjagd auf Wasserwild
jagdbare Wasservögel: Fr. 80.-

Patent für die Winterjagd auf Haarraubwild: Fr. 60.-

Die Gebühren werden jährlich an die Teuerung angepasst. Ausserkantonale Patentbewerberinnen und -bewerber bezahlen einen Zuschlag von 100 % auf alle massgebenden Patentgebühren und Abschussberechtigungen.


Gastkarten (Tagespass)

- Gastkarten mit Waffe (Tagespass):        Fr. 40.-

- Folgekarte mit Waffe (ab 2. Tagespass): Fr. 30.-

- Gastkarte ohne Waffe (Tagespass):        Fr. 20.-

- Saisonkarte ohne Waffe:                       Fr. 40.- pro Patentart


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Änderungen der Jagdverordnung - treten am 1. April 2010 in Kraft - Beschluss Gratis zur Merkliste hinzufügen (Änderungen der Jagdverordnung - treten am 1. April 2010 in Kraft) Funktion nicht verfügbar direkter Download (Änderungen Jagdverordnung.pdf - PDF document, 22Kb)
Jagdbetriebsvorschriften 2009/10 - Beschluss Gratis zur Merkliste hinzufügen (Jagdbetriebsvorschriften 2009/10) Funktion nicht verfügbar direkter Download (Jagdbetriebsvorschriften 2009_10 für Internet.pdf - PDF document, 26Kb)

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