Jagdpatente
Hirschjagd-Patent
für die Jagd auf Rotwild: Fr. 160.- plus Gewichtszuschlag pro Abschuss
Niederwildjagd-Patent
für die Jagd auf alle im Kanton Zug jagdbaren Arten, ausgenommen Hirsche:
Fr. 160.- zuzüglich Fr. 150.- pro Rehwild-Abschussberechtigung
Patent für die Winterjagd auf Wasserwild
jagdbare Wasservögel: Fr. 80.-
Patent für die Winterjagd auf Haarraubwild: Fr. 60.-
Die Gebühren werden jährlich an die Teuerung angepasst. Ausserkantonale Patentbewerberinnen und -bewerber bezahlen einen Zuschlag von 100 % auf alle massgebenden Patentgebühren und Abschussberechtigungen.
| Bezeichnung | Preis | Merkliste | Warenkorb | Download |
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| Änderungen der Jagdverordnung - treten am 1. April 2010 in Kraft - Beschluss |
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| Jagdbetriebsvorschriften 2009/10 - Beschluss |
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