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Fliessgewässer - Fischereiberechtigungen
Nur wenige Gewässerabschnitte sind kantonal
- Acht staatliche Pachtgewässer werden
im öffentlichen Steigerungs- oder
Ausschreibungsverfahren verpachtet;
- Einzelne Korporationen verpachten
Gewässerstrecken oder verkaufen
Angelkarten;
- An öffentlichen Gewässern gibt es zahlreiche im Grundbuch eingetragene
Privatfischenzen.
- An den nicht-öffentlichen Gewässern gehört das fischereiliche Nutzungsrecht im
Normalfall den Anstössern.