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Fliessgewässer - Fischereiberechtigungen

Bach

Nur wenige Gewässerabschnitte sind kantonal

- Acht staatliche Pachtgewässer werden
  im öffentlichen Steigerungs- oder
  Ausschreibungsverfahren verpachtet;

- Einzelne Korporationen verpachten
  Gewässerstrecken oder verkaufen
  Angelkarten;



- An öffentlichen Gewässern gibt es zahlreiche im Grundbuch eingetragene
  Privatfischenzen.

- An den nicht-öffentlichen Gewässern gehört das fischereiliche Nutzungsrecht im 
  Normalfall den Anstössern.

 

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