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Fischereipatente Zugersee

Uferpatent:
pro Wirtschaftsjahr (Fischereijahr)          Fr.   60.–
pro Kalendermonat                                Fr.   25.–

Bootspatent:
pro Wirtschaftsjahr (Fischereijahr)          Fr.  140.–
pro Kalendermonat                                Fr.   50.–
für zwei Wochen (14 Tage)                     Fr.   40.–
pro Tag                                                Fr.   20.–

Jugendpatent:
- mit Sachkundenachweis, pro Jahr      Fr.   40.–
(erhältlich ab 8. bis zum 16. Geburtstag)

- ohne Sachkundenachweis, pro Jahr   Fr.  25.–
(erhältlich ab 8. bis zum 14. Geburtstag)
Fischereiausübung nur in Begleitung einer
Person mit Sachkundenachweis erlaubt.

Personen ohne Wohnsitz im Kanton Zug bezahlen für Ufer- und Bootspatente mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als zwei Wochen eine Zuschlag von 100 % der massgebenden Patentgebühr.

Fischereipatente können mit dem unten aufgeführten Bestellformular schriftlich bestellt werden (keine Schalterausgabe). Die Modalitäten und Vergabebestimmungen finden Sie im Formular aufgeführt.

Tageskarten: Fr. 20.–
Ausgabestelle: Zuger Polizei, Posten am Kolinplatz, Zug


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Angel-Fischerei im Kanton Zug - Informationsblatt Gratis zur Merkliste hinzufügen (Angel-Fischerei im Kanton Zug) Funktion nicht verfügbar direkter Download (Infoblatt F1 Angelfischerei.pdf - PDF document, 157Kb)
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Zugerseekarte - Informationsblatt Gratis zur Merkliste hinzufügen (Zugerseekarte) Funktion nicht verfügbar direkter Download (Zugerseekarte Fischenzen.pdf - PDF document, 238Kb)

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