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Häufige Fragen Denkmalpflege

Was ist die Denkmalpflege?

Die Denkmalpflege Zug ist eine kantonale Verwaltungsstelle (Abteilung des Amtes für Denkmalpflege und Archäologie), die sich im Rahmen des kantonalen Denkmalschutzgesetzes mit der Erforschung, Erhaltung, Pflege und Dokumentation von geschichtsträchtigen Bauwerken beschäftigt. Die kantonale Denkmalpflege begleitet die Planung und Ausführung von Altbau Restaurierungen und von Neubauten in historischer Umgebung. Sie unterstützt dabei kommunale und kantonale Baubehörden sowie private und öffentliche Bauherrschaften. An die Restaurierung von geschützten Bauwerken werden Beiträge ausgerichtet.

Was ist ein Denkmal?

Im rechtlichen Sinn ist ein Denkmal ein Bauwerk, das vom Kanton unter Schutz gestellt wurde. Dieses Bauwerk kann ein Einzelbau, ein Siedlungsteil, eine Gebäudegruppe, ein gestalteter Freiraum, eine Verkehrsanlage oder eine archäologische Stätte sein. Zum Denkmal gehören auch archäologische Funde und bewegliche Objekte, die zum Bauwerk in enger Beziehung stehen. Ein Baudenkmal ist immer ein geschichtliches Zeugnis. Seine historische Bedeutung ist durch die zeittypische architektonische Qualität, den historisch gegebenen Standort und den Bezug zu einem bedeutenden Ereignis oder einer bedeutenden Person begründet.

Wann wird ein Denkmal unter Schutz gestellt?

Eine Unterschutzstellung setzt voraus, dass das Bauwerk einen besonderen kulturellen, heimatkundlichen oder wissenschaftlichen Wert aufweist. Meistens wird ein Bauwerk im Zusammenhang mit einer geplanten Restaurierung auf Antrag der Eigentümerschaft unter Schutz gestellt. Es ist aber auch möglich, dass die Unterschutzstellung von der Einwohnergemeinde oder von der kantonalen Denkmalpflege vorgeschlagen wird.

Kann ein Objekt gegen die Zustimmung des Eigentümers unter Schutz gestellt werden?

Üblicherweise wird ein Bauwerk im Einverständnis mit der Eigentümerschaft und der Einwohnergemeinde vom Kanton unter Schutz gestellt. Einer Unterschutzstellung gegen den Willen der Eigentümerschaft ist sehr selten, aber möglich. In diesem Fall kann die Eigentümerschaft beim Regierungsrat oder beim Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen.

Wann bekomme ich als Hauseigentümer finanzielle Beiträge?

Unter der Voraussetzung, dass ein Bauwerk unter Schutz gestellt ist, leisten der Kanton und die Einwohnergemeinde je gleich hohe Beiträge an die Kosten von Restaurierungen und bedeutenden Unterhaltsarbeiten.

Wie und wo erfahre ich, ob ein Haus schutzwürdig ist oder nicht?

Das Amt für Denkmalpflege und Archäologie führt pro Gemeinde zwei Listen: Das Inventar der schützenswerten Denkmäler und das Verzeichnis der geschützten Denkmäler. Die Listen sind einem ständigen Wandel unterworfen und darum nicht verbindlich. Definitive Auskünfte über den Schutzstatus eines Bauwerks erteilt die kantonale Denkmalpflege.

Was ist der Unterschied zwischen Denkmalpflege, Heimatschutz und Kulturgüterschutz?

Die Denkmalpflege Zug ist Teil des Amtes für Denkmalpflege und Archäologie. Sie hat eine gesetzliche Grundlage und erfüllt hoheitliche Aufgaben. Das Amt und damit die Denkmalpflege ist einer Exekutivbehörde unterstellt (Direktion des Innern). Der Heimatschutz ist ein Verein mit einer schweizerischen und kantonalen Sektionen. Seine Zielsetzungen sind viel weiter gefasst als die der Denkmalpflege. Der Heimatschutz ist berechtigt, gegen unliebsame Bauvorhaben Beschwerde einzulegen(Verbandsbeschwerderecht). Der Kulturgüterschutz ist ein Fachbereich innerhalb der Denkmalpflege. Er ist als Folge der Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg entstanden. Heute beschäftigt sich der Kulturgüterschutz grundsätzlich mit allen Katastrophen (auch Wasser, Feuer), die Bauwerke bedrohen. Dazu werden wertvolle Kulturgüter vorsorglich dokumentiert und Organisationen entwickelt, die präventiv und im Katastrophenfall geeignete Schutzmassnahmen ergreifen (Zivilschutz, Feuerwehr usw.).

Für weitere Fragen steht Ihnen die Denkmalpflege gerne zur Verfügung: info.dmpf@di.zg.ch